Strafanzeigen nach Nazi-Demonstrationen

Mit freundlicher Genehmigung der Ruhrbarone übernehmen wir einen Artikel, der über die Anzeigen von im BlockaDO-Bündnis aktiven Menschen berichtet hatte.

Die Dortmunderinnen Iris Bernert-Leushacke, Ulrike Märkel und Birgit Rydlewski haben am 9. Mai 2014 mehrere Anzeigen wegen strafrechtlich relevanter Delikte von Rednern und Teilnehmern des Nazi-Aufmarsches am 1. Mai bei der Polizei in Dortmund gestellt. Dazu zählen Anzeigen gegen den Versammlungsleiter Dennis Giemsch (Die Rechte) wegen mehrfacher Volksverhetzung am 1. Mai und am 30. April 2014, gegen Sven Skoda (Aktionsbüro Mittelrhein) wegen Aufruf zur Gewalt auf der Zwischenkundgebung in Nette, wie auch gegen Unbekannt wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Bedrohung und Beleidigung.

Ulrike Märkel: „Ich finde es als Dortmunder Bürgerin schockierend, dass die Nazis am 1. Mai ungehindert – mit unvorstellbarer Aggressivität – aus dem rechten Demozug heraus am Rande stehende Mitbürger und Migranten mehrfach ehrverletzend und erniedrigend beleidigt haben. Darüber hinaus wurde von den Nazis versucht, einzelne Protestierende individuell – bis hin zur Morddrohung – einzuschüchtern. Solche verbalen Angriffe darf ein Staat aus meiner Sicht nicht zulassen – er muss seine Bürger davor schützen. Daher habe ich mich zu der Anzeige entschlossen und gehe davon aus, dass der Staatsschutz mit Nachdruck ermittelt und seine Dokumentationen des Aufmarsches für die Ermittlung einzelner Täter nutzt. Wir gehen auch davon aus, dass bei so gravierenden Delikten, die sich unmittelbar gegen Dortmunder Bürger gerichtet haben, die Ermittlungen von der zuständigen Staatsanwaltschaft hartnäckig verfolgt werden.“

Dazu kommen mehrere Anzeigen der Drei gegen Unbekannt wegen des Verwendens von Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation (Hitlergruß). In der Vergangenheit gab es bereits Strafbefehle mit hohen Summen wegen des Zeigens des so genanten „Deutschen Grußes“. Iris Bernert-Leushacke macht deutlich: „Das kann den Nazis teuer zu stehen kommen, es gab in der Vergangenheit Geldstrafen in einer Höhe zwischen 1000 bis zu 4200 Euro. Das wird die Täter empfindlich treffen. Wir haben eine ganze Anzahl von Fotos, die belegen, dass es am 1. Mai zu vielfachen Hitlergrüßen kam. Ein „Portrait“ mit dem verbotenen Gruß findet man auch in der WDR Lokalzeit vom 2. Mai 2014. Wir hoffen, dass sich noch viele Bürger und auch Betroffene unseren Anzeigen anschliessen, um ein Zeichen zu setzen.“

Darüber hinaus haben die drei Dortmunderinnen Versammlungsleiter Dennies Giemsch wegen Volksverhetzung und den Redner Sven Skoda wegen Aufruf zur Gewalt angezeigt. Birgit Rydlewski: „Wir können die Delikte durch Fotos und Zeugenberichte, wie auch durch Presseberichte in der Jüdischen Allgemeinen und der Welt am Sonntag belegen. Wer zum beipiel „Deutschland den Deutschen – Ausländer raus!“ ruft, hetzt aus rassistischen und nationalistischen Motiven heraus eine Menge gegen unsere Mitbürger auf. Das zuzulassen, empfinde ich als unerträglich. Außerdem ist es gefährlich – denn nahe des Demozuges standen AnwohnerInnen, Kinder und Protestierende. Auf diese Weise durch die Naziredner aufgehetzt, hätte es insbesondere bei der Blockade auf der Haberlandstrasse, bei der die Nazis unmittelbar an den Blockierern vorbei gegangen waren, die Stimmung explodieren können.“

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