Verwaltungsgericht erlaubt Naziaufmärsche

BlockaDO – Pressemitteilung Nr. 5

Verwaltungsgericht erlaubt Naziaufmärsche – Jetzt ist die Polizei wieder am Zug

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat heute das Verbot für die Naziaufmärsche am 30. April, und 1. Mai aufgehoben. „Wir bedauern diese Entscheidung“, so Iris Bernert-Leushacke vom BlockaDO-Bündnis. Die Sprecherin führt weiter aus: „Jetzt ist die Polizei wieder am Zug, sie sollte die nächsthöhere Instanz, das Oberverwaltungsgericht Münster anrufen, denn wir sehen nach wie vor, dass die Polizei gute Argumente gegen die Naziaufmärsche hat“.

Aus Sicht des BlockaDO-Bündnisses sollte die Polizei Dortmund schnellstmöglich alles dafür tun, dass die Routen der geplanten Aufmärsche bekannt gegeben werden. Die Polizei geht von einer „realen Gefahr von Gewaltdelikten“ im Zusammenhang mit den Aufmärschen aus.

„Für Anwohner der von Naziaufmärschen betroffenen Stadtteile war es in den verganenen Jahren immer eine schwere Belastung. Meist haben sie erst kurze Zeit vorher von den Aufmärschen erfahren. Die Anwohner_innen sollten sich auch auf die massiven Bewegungseinschränkungen durch die Polizeipräsenz einstellen können.“ So Thomas Oppermann vom BlockaDO-Bündnis. „Auch für antifaschistische Aktionen wäre es sehr hilfreich, frühzeitig zu erfahren, wo die Nazis laufen wollen.“, ergänzt Stefan Michaelis.

Am kommenden Samstag findet das zweite Blockadetraining des BlockaDO-Bündnisses statt. Beginn ist um 12 Uhr, Ort: Alevitisches Kulturzentrum, Immermannstraße 39.

BlockaDO

Bildquelle: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

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